Wir waren bei der vierten hashtag.business in Köln dabei und haben dort vielen Social-Media-Vorträgen gelauscht. Vom perfekten YouTube-Video über Storytelling bis hin zur DSGVO, die Themen waren ziemlich vielfältig. Und ganz nebenbei wurde auch noch ein Weltrekord geknackt.
Was ist die hashtag.business?
Die hashtag.business ist eine Konferenz rund um Social Media und bietet Platz für aktuelle Trends, Konzepte und neue Kanäle, Best Practice Cases sowie Tipps für erfolgreiches Social Media Marketing. Die Konferenz richtet sich an Marketing-Verantwortliche aus Agenturen, Unternehmen oder Organisationen, die ihr Social-Media-Wissen ausbauen und von den Erfahrungen anderer Akteure lernen möchten.
In diesem Jahr standen acht Vorträge und ein Panel auf dem Programm. Im Vergleich zu anderen Konferenzen aus der Online-Marketing-Branche war die hashtag.business somit deutlich überschaubarer. Dafür musste man sich aber nicht zwischen verschiedenen Vortrags-Slots entscheiden und konnte den familiären Rahmen der Konferenz genießen. Zu den Speakern gehörten zum Beispiel Christoph Burseg von VeeScore, Andre Karkalis von Karkalis Communications, Jens Albers vom Bistum Essen und der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Besonders gefreut hatten wir uns auf den Vortrag von Karl Kratz zur Kunst digitaler Berührung. Leider konnte Karl jedoch kurzfristig nicht dabei sein. Hoffentlich im nächsten Jahr :-).
Als besonderer Punkt auf der Agenda stand zudem ein Weltrekordversuch im Selfie-Machen. Natürlich wurde dieser auch erfüllt: Mithilfe einer 25 m langen Stange wurde das Selfie mit der längsten Selfiestange der Welt gemacht.
Wir stellen Euch in unserem Recap nun zwei Vorträge und unsere Learnings daraus genauer vor.
Unsere Highlights der hashtag.business 2018
„YouTube-Strategien, die wirklich funktionieren“
Der Videokanal YouTube ist für die meisten Social-Media-Verantwortlichen sicher kein neuer Kanal, aber doch einer, dessen Potenzial vor allem für spezielle Branchen noch lange nicht ausgeschöpft ist. In den USA ist die App immer noch unangefochtene Nummer 1 bei Teenagern und auch in Deutschland nutzen 82 % aller deutschen Internetnutzer (Stand 2018) den Dienst regelmäßig.
Das machte Christoph Burseg, ausgewiesener YouTube-Experte und Inhaber der Massive Insights GmbH, in seinem Vortrag „YouTube-Strategien, die wirklich funktionieren“ deutlich. Dabei stellte er sein Tool Veescore vor, mit dem er regelmäßig zahlreiche YouTube-Videos analysiert und so Trends erkennt sowie Erfolgsfaktoren identifiziert.
Unsere Learnings zum Thema YouTube:
- Ein richtig gutes YouTube-Video sollte folgenden Aufbau haben:
- Das Video beginnt mit einem fesselnden und absolut überzeugenden Intro von ca. fünf Sekunden. Nur so hat man die Chance, dass der Zuschauer dabeibleibt und sich das Video weiter anschaut.
- Nach dem neugierig machenden Start kommt eine Informationsdichte, die so hoch ist, dass der Zuschauer Angst hat, etwas Wichtiges zu verpassen, wenn er nicht jeder Sekunde des Videos aufmerksam folgt.
- Das Video endet unbedingt mit einem Aufruf zur Interaktion, damit Nutzer das Video kommentieren, liken oder den Kanal zu abonnieren.
- Was Nischenkanäle angeht, gibt es noch einige Branchen, die das Marketing-Potenzial von YouTube noch nicht ausgeschöpft haben. Allen voran sieht Burseg da die Hotellerie- und Reise-Branche.
- Nicht die hohen View-Zahlen machen ein erfolgreiches Video für ein Business aus, vielmehr kommt es darauf an, wer sich das Video angeschaut hat. Natürlich gab es zahlreiche Positivbeispiele für gute Nischenkanäle. Hier haben Unternehmen genau verstanden, wie sie ihre Zielgruppe auf YouTube ansprechen können und die Zahlen geben ihnen Recht. Dazu gehören Kanäle wie:
- das Gesundheitsblatt zum Thema Gesundheit, Psychologie und natürliche Heilmittel
- das Unternehmen MAN Truck & Bus mit dem Video „Horn Prank“
- der Frisör Heydecke mit Videos zu verschiedenen Styles und Trends
- oder der Kreuzfahrt-Tester Matthias Morr mit seinen Videos
„Social Media Recht Update 2018 (DSGVO-Special)“
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erläuterte auf gewohnt unterhaltsame Art und Weise den aktuellen Stand der DSGVO-Rechtslage und machte dabei deutlich, wie unrealistisch die Umsetzung einiger Vorgaben der DSGVO sind. Beispiel: Jemand ruft in Eurer Agentur an und möchte von Euch beraten werden. Bevor Ihr den Namen der Person aufnehmt, müsstet Ihr dem Anrufenden eigentlich erst Eure Datenschutzrichtlinien vorlesen (siehe Video). Das ist leider etwas fernab der Realität.
Darüber hinaus ging er auf die Kennzeichnungspflicht von Videos, Instagram-Posts und Blogbeiträge von Influencern ein. Dabei thematisierte er insbesondere aktuelle Fälle wie den von Vreni Frost.
Unsere Learnings zum Thema DSGVO:
- Daten dürfen verarbeitet werden, wenn man eine Einwilligung dafür hat, ein berechtigtes Interesse dafür hat, ein Vertrag existiert oder es gesetzlich vorgeschrieben ist. Problematisch ist besonders die Einwilligung, da die betroffene Person diese zu jeder Zeit widerrufen kann.
- Es herrscht ein Kopplungsverbot: Gewinnspiele dürfen z. B. nicht an die Newsletter-Anmeldung gekoppelt sein.
- Fotos auf Veranstaltungen sind nicht allgemein illegal, bereits bei der Anfertigung von Veranstaltungsfotos gilt allerdings die DSGVO. Das Fotografieren ist weiterhin möglich, sofern ein berechtigtes Interesse oder ein Vertrag vorliegt. Wichtig ist, dass Ihr dabei der Informationspflicht nachkommt und z. B. klarstellt, was der Zweck der Verarbeitung ist, wie lange die Fotos gespeichert werden, etc.
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So müsstet Ihr Euch bei Telefonaten verhalten, um Euch an die DSGVO zu halten.
Unsere Learnings zum Thema Influencer:
- Wenn Influencer Marken oder Unternehmen in ihren Posts verlinken, muss der Post als Werbung gekennzeichnet werden. Egal, ob es sich um eine persönliche Empfehlung des Influencers oder um eine tatsächlich bezahlte Kooperation mit Unternehmen handelt.
- Die Kennzeichnung „Anzeige“ oder „Werbung“ soll möglichst weit vorn stehen. Vermieden werden sollte das Verstecken des Hashtags #Werbung inmitten einer „Hashtag-Wolke“.
- „Sponsored“ oder „Powered“ gelten nicht als zulässige Kennzeichnungen, nutzt stattdessen „Werbung“ oder „Anzeige“.
- Steht ein Produkt im Mittelpunkt, handelt es sich klar um Werbung und nicht um Produktplatzierung. Bei einem Video muss die Werbekennzeichnung während der gesamten Dauer des Videos erfolgen.
- Auch wenn man als Standort ein Unternehmen oder z. B. ein Hotel angibt, handelt es sich hierbei um Werbung.
Graphic Recording von Benjamin Felis
Ein letztes Highlight war das Graphic Recording von Benjamin Felis. Der Illustrator und Graphic Recorder hat die Inhalte aller Vorträge anhand von kleinen Grafiken und Wörtern graphisch dokumentiert. Ziemlich beeindruckend und total hilfreich, um die Konferenz noch einmal Revue passieren zu lassen.
Unser Fazit zur hashtag.business 2018
Insgesamt haben wir viele neue Ideen und frische Eindrücke auf der Konferenz bekommen. Auch die Auswahl der Speaker aus verschiedenen Branchen gefiel uns sehr gut. Da sich die Konferenz direkt an Social-Media-Verantwortliche in Unternehmen und Agenturen richtet, hätten wir uns an der ein oder anderen Stelle allerdings über etwas mehr Tiefe in den Vorträgen gefreut. Etwas enttäuscht waren wir vom Facebook-Panel, das in unseren Augen zu wenig auf die Neuerungen und Herausforderungen angesichts der DSGVO eingegangen ist. Dennoch würden wir Euch die Konferenz wirklich empfehlen, wenn Ihr mehr zum Thema Social Media erfahren wollt. Sie war top organisiert, behandelte vielfältige Themen und präsentierte viele interessante Cases aus der Praxis.
Viele Grüße
Eure Chiara und Louisa
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