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Ist das Internet noch für alle da?

Grüne JMStV Wahlplakat

Ein Wortungetüm geistert derzeit durch die Blogosphäre: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Groß war gestern die Empörung, als eine breite Öffentlichkeit plötzlich darauf aufmerksam wurde, was der JMStV alles beinhalten soll. Aber sind die zu erwartenden Auswirkungen wirklich so schlimm? Und wie wird sich der JMStV auf SEO auswirken?

Die Grünen aus Nordrhein Westfalen haben sich dem Fraktionszwang gebeugt und unterstützen nun doch die umstrittene Neuregelung des JMStV. Schon ab dem 1.1.2011 soll die Novellierung in Kraft treten. Da bleibt nicht viel Zeit, um seinen Blog entsprechend anzupassen. Die ersten Webmaster haben daher auch schon Konsequenzen gezogen und angekündigt, ihren Blog zum Ende des Jahres zu schließen, beispielsweise der VZlog. Eine Panikreaktion? (Es könnte sich allerdings auch um einen ganz geschickten Linkbait handeln – die Kollegen haben so in zwei Tagen mindestens 200 Backlinks bekommen 😉 .)

Jugendschutz ist richtig und wichtig. Aber so?

Jugendliche sollen vor schädlichen Inhalten auch im Internet geschützt werden. Schädliche Inhalte sind z.B. Gewalt- oder Sexdarstellungen, Anleitungen zum Anbau von Drogen oder Lobeslieder auf die Magersucht. Der Schutz der Jugend vor solchen Angeboten funktioniert insgesamt schon recht gut – nur nicht im Internet. Deshalb sollen Betreiber von Webseiten ab Januar angeben, für welche Altersstufe ihre Inhalte geeignet sind. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Inhalte, die nicht für Jugendliche gedacht sind, ausschließlich innerhalb des Zeitfensters von 20 bis 6 Uhr anzeigen zu lassen.

Ein würdiges Ziel, doch an der Umsetzung hapert es. Drei große Probleme gibt es an der Sache, die einem effektiven Jugendschutz im Weg stehen:

  • Definition – welche Inhalte sind ab 12, 16 oder 18 zugänglich? Darüber entscheidet jeder Seitenbetreiber selber. Richtlinien gibt es keine, einzig der gesunde Menschenverstand hilft bei der Einschätzung.
  • Lokale Eingrenzung nicht möglich – Das Internet lässt sich nicht lokal einschränken. Anbieter aus einem anderen Land müssen sich nicht um den JMStV kümmern. Nicht-jugendtaugliche Inhalte aus dem Ausland wären deutschen Jugendlichen damit weiterhin zugänglich. Nicht einmal die Sprachbarriere ist für Anbieter wie YouPorn, deren Inhalte schließlich nicht auf Sprache beruhen, ein Hindernis. Deutschen Anbietern bietet sich so die Möglichkeit, offiziell mit Anschrift und Server ins Ausland umzuziehen und somit den JMStV zu umgehen.
  • Ausnahmeregelung – Seiten, die tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen diskutieren, sind von den Vorschriften ausgenommen. Das bedeutet im Klartext, dass auf bild.de auch zukünftig nackte Mädchen zu sehen sein werden.

Erfolgreicher Jugendschutz sieht anders aus.

Auswirkungen für Blogs

Blog bald tot?
Blog bald tot? © tagseoblog

Auch einige SEOs haben ihrem Ärger über den JMStV gleich ordentlich Luft gemacht. Sie befürchten eine Heidenarbeit, da jeder Artikel kategorisiert werden muss, und Kosten und Mühe, um sich zum Jugendschutzbeauftragten (der künftig auf jedem Blog, der nicht rein privat betrieben wird, genannt werden muss) weiterzubilden.

Doch tatsächlich dürften die Auswirkungen auf die deutschen Blogs gering sein. Udo Vetter, Rechtsanwalt und Betreiber des Law Blogs, räumt mit einigen der gängigsten Vorurteile auf:

Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung. Nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, muss entweder eine Alterskennzeichnung einführen oder seine Inhalte tagsüber sperren. Das ist im wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht. Gekümmert hat es kaum jemanden.

Die immer wieder herumgeisternde Altersstufe 12 Jahre wird falsch verstanden. Es wird zwar eine Regelung geben, dass Alterskennzeichnungen vorgeschrieben sind, wenn die betreffende Seite Inhalte anbietet, die erst ab 12 Jahren geeignet sind. Allerdings gilt das nur dann, wenn sich andere Angebote der Seite inhaltlich ausdrücklich an jüngere Kinder richten und diese Inhalte nicht von denen “ab 12″ sauber getrennt sind. Unschwer zu erkennen, dass es sich bei dem Angebot um ein Blog mit Kindercontent handeln müsste.

Er zieht deshalb das Fazit:

Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen. Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen […] mit der Folge, dass sich die Frage nach Altersklassifikationen für sie gar nicht stellt.

Dennoch können Blogger aber nicht ganz untätig bleiben: Wer seinen Blog nicht rein privat führt, muss einen Jugendschutzbeauftragten ernennen und diesen im Impressum inklusive Emailadresse ausweisen. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben, dazu ist jedoch keine Fortbildung erforderlich. Jeder Blogger kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter werden.

Auswirkungen auf SEO

Auch wenn die Folgen des JMStV nicht so gravierend sind wie von einigen zunächst befürchtet, so könnten sich die Auswirkungen auf SEO dennoch als beträchtlich herausstellen. Martin Mißfeldt befürchtet, dass „wir im kommenden Jahr die größten Veränderungen in den Google Suchergebnissen ever“ sehen werden.

Auf dem GoogleWatchBlog wird folgende Situation theoretisch durchgespielt: In einem Artikel gibt es einen Abschnitt, der für Jugendliche nicht geeignet ist. Dieser Abschnitt wird zwischen 6 und 20 Uhr nicht angezeigt. Wenn die Website nun mehrfach vom Google Bot gecrawlt wird, bekommt dieser u.U. bei seinen verschiedenen Besuchen verschiedene Inhalte zu sehen. Dies dürfte von Google als Cloaking gewertet und mit einem schlechteren Ranking bestraft werden. Und sollten die Unregelmäßigkeiten dem Google Bot nicht auffallen, dann vielleicht einem Besucher. Dieser merkt, dass der Inhalt der Seite nicht mit der Beschreibung bei Google übereinstimmt und könnte die Seite deswegen bei Google anschwärzen. Auch das dürfte deutlich negative Folgen für das Ranking haben.

Auch die Optimierung von Bildern oder Videos wird durch den JMStV schwieriger. Bisher kann noch keiner sagen, wie mit Bildern umgegangen werden wird, die sich auf einer Website mit Altersfreigabe ab 18 befinden. Die Bilder können zwar harmlos sein, verschwinden aber u.U. dennoch im SafeSearch-Filter und damit in der Versenkung.

Ein PlugIn, das Jugendschutz kann

Protestseite JMStV

Für WordPress-Nutzer gibt es bereits eine erste Version eines PlugIns, mit welchem sich „Sendezeiten“ (bzw. Sendepausen) umsetzen lassen. Das PlugIn filtert je nach Einstellung deutsche IP-Adressen oder deutschsprachige Browser heraus. Für diese wird außerhalb der definierten Sendezeiten nicht die normale Website ausgeliefert, sondern eine Protestseite, die derzeit so aussieht wie in der Grafik links.

Weitere PlugIns werden vermutlich in Kürze folgen.

Wer sagt denn, die Deutschen hätten keinen Humor?

Der JMStV wird zwar durchgehend kritisch betrachtet, doch gab es jede Menge Galgenhumor zu dem Thema. Mein Favorit kam gestern über Twitter rein:

Tweet JMStV

 

 

Was haltet ihr vom JMStV? Seid ihr überhaupt betroffen, und wenn ja, wie werdet ihr reagieren? Wir sind gespannt auf eure Meinungen!

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Autor:In

16 Antworten

  1. Ich glaube es wird keine Auswirkungen auf SEO haben. Es sei denn du bist Pornowebmaster 😉 – aber dann bist du zu 99% eh schon in Holland oder Belgien.

  2. Ich frage mich ob ein Blog der AdSense-Anzeigen von Google (oder Programme anderer Anbieter) einbindet, nicht generell schon als gewerblich eingestuft werden kann. Es gab doch letztes Jahr dazu schon einige kontroverse Ansichten bei Abmahnungen, wenn ich mich da richtig erinnere. Wäre jeder ohne Gewerbe als Privatperson im Impressum also nicht gewerblich eingestuft?

    1. Richtig, jemand, der AdSense auf seinem Blog hat gilt vermutlich schon als gewerblicher Anbieter. Allerdings muss auch ein solcher Anbieter nur dann einen Jugendschutzbeauftragten nennen, wenn jugendgefährdende Inhalte auf dem Blog zu nennen sind. Davon dürften die allermeisten also gar nicht betroffen sein.

  3. Natürlich sind alle betroffen, man braucht ja diesen Jugendheini. In wie weit trägt der Verantwortung? Muss er alles von Hand prüfen?

    Ich übelege, mit all meinen Projekten ins Ausland zu ziehen und mir einen „Mittelmann“ zuzulegen, der seinen Namen für’s Impressum zur Verfügung stellt. Kostet zwar Geld aber dafür kommt keine Abmahnung ins Haus – wie wir wissen, lässt sich ja eh keine rechtssichere Website betreiben, jetzt wird es nochmal erschwert.

    1. Hallo Domi, nach Meinung der Juristen, die den Vertrag bewerten, muss ein Jugendschutzbeauftragter auch nur dann genannt werden, wenn jugendgefährdende Inhalte (also ab 16 oder 18) auf dem Blog zu finden sind (nachzulesen auf dem Law Blog). Um ganz sicher auf der sicheren Seite zu sein, kannst du natürlich einen Beauftragten benennen. Der Jugendschutzbeauftragte muss die nötigen Fachkenntnisse haben, die er sich aber auch selber aneignen kann. Der Law Blog gibt allen Bloggern die Empfehlung, zu ihrem eigenen Jugendschutzbeauftragten zu werden. Inwieweit dieser dann allerdings für Inhalte haftbar ist, kann ich dir leider nicht sagen.

  4. Der Artikel ist tatsächlich interessant und erläutert einiges, was bisher vielleicht nicht auf Anhieb verständlich war.
    Ich betreibe ein Online-Musikmagazin. Dieses müsste dem Fazit von Herrn Vetter nach in den Bereich „tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen“ fallen, ebenfalls kann ein Blogger ja auch steuern, welche Inhalte seine Artikel haben.
    Doch was ist denn mit Leser-/User-Kommentaren? Der Regelung nach sollen ja auch Texte klassifiziert werden, könnte also ein Diskussionsbeitrag, der vorher bewusst nicht durch Moderatoren zensiert wurde, plötzlich aufgrund seines Inhalts eine höhere Klassifizierung erfordern? Eine permanente Vorab-Prüfung und Freischaltung durch Moderatoren kann zugunstern einer aktiven Diskussion wohl kaum das Ergebnis sein… oder werfe ich jetzt Sachen durcheinander?

    1. Hallo Mika, auch darauf hat Herr Vetter in seinem Artikel eine Antwort: Im Telemediengesetz, welches vom JMStV unberührt bleibt, ist eine Haftung des Anbieters für Inhalte Dritter ausgeschlossen. Der Anbieter kann erst haftbar gemacht werden, nachdem er auf Probleme hingewiesen wurde. Es gibt also keine Verpflichtung, usergenerierten Content eigenständig zu prüfen. So steht der lebhaften Diskussion also auch nach dem JMStV nichts mehr im Weg!

  5. Noch eine kleine Frage als Ergänzung: und was ist, wenn der Googlebot nach 22 Uhr kommt und die vollständige Seite im Cache landet? Dann könnten ja meine Inhalte, die eigentlich nur abends aufgerufen werden dürfen, auch tagsüber aufgerufen werden?!

    1. Hallo Daniel, vielen Dank für deinen Hinweis. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, aber auch das ist natürlich eine wichtige Auswirkung auf SEO.

  6. Ich betreibe meinen Blog gewerblich (ist immerhin Werbung drauf), deshalb habe ich mir gestern direkt einen Jugendschutzbeauftragten geangelt. Den Großteil meiner Webseite sehe ich als vollkommen harmlos an, aber ich habe auch einzelne Rezensionen zu Horror- und Actionfilmen darauf und bin mir da überhaupt nicht sicher, ob die „okay“ sind. Mein JSB guckt sich diese Artikel jetzt genauer an und wird mich dann in ein paar Tagen hoffentlich klüger machen, ob es so okay ist, ob ich was zensieren muss oder ob die Artikel ganz raus müssen. Wenn meine Seite größtenteils durchkommt, dann könnte ich mich natürlich durchaus auf die Serps freuen. Vielleicht fällt ja einiges an Konkurrenz weg. Ich kenne zumindest einige Webmaster, die jetzt direkt beschlossen haben, ihre Seite einzustampfen.

    1. Es stimmt wohl, dass die meisten Seiten ja bekanntlich eher keine Probleme haben dürften. Nur ein bestimmter Prozentsatz ist betroffen.
      @Ela teil uns gerne mit wenn du ein Ergebnis hast, gerade solche eher an der Grenze liegenden Themen dürften ja interessant sein.

  7. Sehr guter Beitrag, viele Blogger haben offenbar Probleme, sich korrekt zu informieren. Ich denke, Google filtert ohnehin von vorneherein vor allem sexuelle Inhalte aus, einfach, weil die Amis das so haben möchten. Der Safe-Filter für Fotos ist ja auch schon präventiv aktiv, bei den Suchergebnissen dürfte es ähnlich sein. Das andere Zeug, also Haßpropaganda oder Gewaltverherrlichung fällt bei den Amis größtenteils unter Meinungsfreiheit, so dass hier wahrscheinlich nicht gefiltert wird oder nur das wirklich harte Zeug rausfliegt. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass auch die Serps eine Kindersicherung bekommen.

    1. Hallo Domingos, danke für deinen Kommentar. Alle Blogger die von der Regelung betroffen sind, müssen eine Lösung finden, um den Jugendschutz korrekt umzusetzen – und damit möglichst nicht in irgendwelchen Filtern zu landen. Ich bin mal gespannt, welche PlugIns oder auch Meta-Tags dafür noch entwickelt werden.

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