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Der SEO-Wochenrückblick KW 24/19

Was genau ist eigentlich Intelligent Tracking Prevention und welche Änderungen bringt das Safari ITP 2.1-Update vor allem in Bezug auf Webanalysedaten mit sich? Diese und weitere Themen sind Inhalte unseres aktuellen Wochenrückblicks.

ITP 2.1: Was ist das & was bedeutet es für die Webanalyse?

Auf der Online Marketing Konferenz SearchLove, welche am 10. und 11. Juni in Boston stattfand, wurden einige interessante Themen vorgestellt und diskutiert. Eines der Themen war ein Vortrag von Tom Anthony über Browserupdates, die die Suchmaschinenoptimierung sowie die Webanalyse für 2019/20 maßgeblich beeinflussen werden. Ein Teil des Vortrags bezog sich auf das aktuelle Update der ITP von Safari und wie dieses das Tracking mit Hilfe von Cookies beeinflusst. Dies wurde auch von dem Analytics Developer Simo Ahava in einem ausführlichen Beitrag auf seinem Blog erläutert, der ebenfalls in der Präsentation von Tom Anthony erwähnt wurde. Intelligent Tracking Prevention stellt hierbei einen Trackingschutz dar und wird von Apple für den Datenschutz seiner Nutzer verwendet. Der Trackingschutz kann jedoch große Auswirkungen auf die Webanalyse und das eigene Tracking haben. Vor allem die neueste Version ITP 2.1 stellt Web Analysten und SEOs vor besondere Herausforderungen. Der folgende Artikel soll einen Einblick in die Thematik geben und verdeutlichen, welche Bedeutung das ITP-Update für die Webanalyse hat.

Was ist ITP?

ITP bedeutet Intelligent Tracking Prevention. Dieses Feature wurde von der Open-Source-Browser-Engine WebKit entwickelt, welche unter anderem den Web-Browser Safari von Apple betreibt. Das Ziel dieser Funktion ist es, den Datenschutz der Nutzer zu verbessern und die Eindämmung von unerwünschtem Tracking zu ermöglichen. Doch um das Konzept der ITP verstehen zu können, muss zunächst ein Blick auf die verschiedenen Arten von Cookies geworfen werden.

First Party Cookies vs. Third Party Cookies

Cookies sind kurze Datensätze, die durch einen Webserver auf die Festplatte des Users gesetzt werden. Sie weisen dem Nutzer eine Identität zu, wodurch er getrackt werden kann. Die wichtigste Unterscheidung im Bereich der Cookies sind First Party und Third Party Cookies.

Bild eines Cookies und eines Fingerabdrucks.
Für das Tracking sind Cookies ein hilfreiches Tool. © cliqz

First Party Cookies werden von der Website gesetzt, auf der sich der Nutzer zu der aktuellen Zeit befindet und sind nicht über verschiedene Domains zugänglich. Somit kann der Nutzer auch nur von dieser Website erkannt werden und nicht etwa von anderen Domains. Solche Cookies werden verwendet, um wertvolle Informationen über den Nutzer der Website zu erhalten und ihm ein gutes Websiteerlebnis zu liefern. Konkrete Beispiele wären hier die Nutzung von Cookies für die Erkennung eines Warenkorbs im Bereich des e-Commerce, Performance Cookies, die Daten über Ladezeiten und Verhalten der Website bezüglich unterschiedlicher Browser liefern, funktionale Cookies, die die Usability einer Website verbessern oder auch Cookies, die es dem Nutzer ermöglichen auf einer Website oder in einer App eingeloggt zu bleiben. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass First Party Cookies von Browsern generell nicht blockiert werden und dadurch bis jetzt eine verlässliche Quelle für genaue Daten über das Verhalten der eigenen Nutzer darstellten.

Third Party Cookies werden im Gegensatz zu First Party Cookies von Dritten gesetzt. Das bedeutet, der Cookie stammt von einer Domain, die nicht der entspricht, auf der der Nutzer sich in dem Moment befindet. Diese Cookies stammen meist von Werbetreibenden, die Werbung auf der jeweiligen Seite geschaltet haben. Wenn ein User auf eine Website geht, die diese bestimmte Werbung enthält, wird ein Cookie im Browser hinterlegt. Sobald die Person auf eine andere Website stößt, welche Werbung desselben Advertisers enthält, wird er wiedererkannt. Hierdurch werden für Advertiser nützliche Informationen wie Verweildauer, Details zu Websiteaufrufen sowie die Navigation von Nutzern gesammelt. Das Surfverhalten wird hierbei über einen längeren Zeitraum beobachtet und benötigt auch keine Anmeldung eines Nutzers auf einer Website.  Diese Art der Cookies kann jedoch durch verschiedene leicht durchführbare Aktionen seitens des Nutzers verhindert werden. Zum Beispiel können Cookie- und Tracking-Einstellungen des Browsers verändert, im Privatsphäre-Modus gesurft oder auch Ad-Blocker genutzt werden.

Das Vorgehen von ITP in Bezug auf die Eindämmung von unerwünschtem Tracking läuft nun in mehreren Schritten ab. Dazu werden zunächst verschiedene Daten über private Websites gesammelt und Statistiken generiert. Mit Hilfe eines Machine-Learning-Modells, dem Machine Learning Classifier, wird dann, auf Basis der erhobenen Daten, darüber entschieden, welche Websites dazu fähig sind, Nutzer über mehrere Websites hinweg zu tracken. Wenn das der Fall ist, wird der Cookie blockiert, außer der Nutzer hat zuvor mit Hilfe des Storage Access API der Speicherung des Cookies zugestimmt.

Safari ITP 2.1 und seine Auswirkungen

Bei dem Safari ITP Update 2.1, welches die iOS 12.2-Version und die Safari-Version 12.1 betrifft, wurden mehrere Änderungen zum Vorgänger ITP 2.0 vorgenommen.

Die wichtigste Änderung ist hier, dass die Laufzeit aller clientseitig gesetzten Cookies auf sieben Tage beschränkt wurde und sie nach dem Ablauf des Zeitraums gelöscht werden. Cookies können hierbei auf zwei unterschiedliche Weisen gesetzt werden. Entweder werden HTTP-Responses des Servers verwendet oder der Vorgang läuft über die Document.cookie API von JavaScript ab. Letzteres stellt genau diese clientseitigen Cookies dar, auf die die verkürzte Laufzeit zu trifft. Der Hintergrund für solch eine Maßnahme ist die Tatsache, dass viele Drittanbieter First Party Cookies für ihre Zwecke verwenden, da die Nutzung von Third Party Cookies immer schwerer geworden ist. Clientseitige First Party Cookies sind also auch genau die Cookies, die von Analyse-Tools wie Google Analytics aktuell verwendet werden. Somit entsteht ein großes Problem bezüglich der Genauigkeit der gesammelten Daten, da die Analyse der Nutzerdaten durch den schnellen Ablauf der Gültigkeit der Cookies deutlich erschwert wird.

Wie kann dies nun beispielsweise in den eigenen Daten von Google Analytics sichtbar werden? Durch die Ablaufzeit der Cookies kann ein höherer Anteil an Safari-Nutzern verzeichnet werden, da nach dem 7-Tage-Zeitraum der Nutzer in Safari mehrfach gezählt wird. Weiterhin könnte ein höherer Anteil an neuen und ein gesunkener Anteil an wiederkehrenden Usern sichtbar werden. Ein weiteres Beispiel sind auch die Sitzungen pro Nutzer. Diese können sich verringern, da die Sitzungen in Safari nach der abgelaufenen Zeit neuen Nutzern zugeteilt werden. Ob die Veränderungen tatsächlich in den Google Analytics auffällig erkannt werden können, liegt natürlich wiederum an dem Umfang des Traffics, der auf der Website durch Safari-User generiert wird.

Mögliche Maßnahmen

Zu der Problematik der verkürzten Laufzeit gibt es bereits hilfreiche Tipps, die Workarounds in Bezug auf das ITP 2.1-Update ermöglichen.

  • Die Nutzung der User-ID: Eine Teillösung bietet das User-ID Feature. Im standardmäßigen Vorgang der Nutzererkennung wird eine Client-ID gespeichert, die sich durch die Löschung der Cookies beziehungsweise durch die Nutzung eines anderen Gerätes oder Browsers ändert. Bei Safari erhält der Nutzer also nach dem Ablauf der sieben Tage eine neue Client-ID und kann somit nicht wiedererkannt werden. Wenn hier nun eine User-ID verwendet wird, zum Beispiel durch den Login eines Users auf der Website, kann unterschiedlichen Sitzungen eine eindeutige ID zugeordnet werden und die ID bleibt auch nach der Ablaufzeit dieselbe. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass der Nutzer dazu bereit ist, einen Login zu durchlaufen und ist demnach nur eine Teillösung für die Problematik, die das ITP 2.1-Update mit sich bringt.
Bildliche Verdeutlichung des Unterschiedes zwischen User-ID und Client-ID.
Durch die Nutzung von User-IDs ist der Nutzer eindeutig identifizierbar. © e-dialog
  • Der localStorage: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die benötigten Informationen auf dem localStorage abzulegen. Google selbst gibt hier noch einmal eine hilfreiche Anleitung, wie dies umgesetzt werden kann. Die Nutzung des localStorage ermöglicht dabei eine längere Cookie-Laufzeit. Dies wird jedoch dadurch eingeschränkt, dass die Informationen aus dem localStorage immer nur von der Domain gelesen werden können, von der sie geschrieben wurden. Daher kann es nicht Subdomain übergreifend benutzt werden.
  • Die Erzeugung von Cookies auf Serverseite: Diese Variante stellt eine weitere Option dar, wie die eingeschränkte Cookie-Laufzeit umgangen werden kann. Hier wird die Client-ID nicht mit einem Cookie, der mit Hilfe von Document.cookie gesetzt wird, gespeichert, sondern durch einen serverseitigen Cookie. Das notwendige Vorgehen ist jedoch sehr aufwendig und es sollte abgewogen werden, welche Ressourcen zur Verfügung stehen und wie lohnend der Aufwand ist.

Eine gute Vorstellung weiterer Lösungsansätze findet Ihr in dem Blogpost von Simo Ahava, der sich ebenfalls ausführlich mit dem Thema ITP beschäftigt.

Fazit

Wie durch den Artikel deutlich wurde, stellt die ITP 2.1 Web Analysten, SEOs sowie Websitebetreiber vor neue und umfangreiche Herausforderungen, um die Qualität von erhobenen Daten mit Hilfe von Analytic Tools zu sichern. Das Ausmaß der Auswirkungen hängt hier natürlich auch davon ab, wie viel Traffic über den Browser Safari generiert wird. Spezielle Lösungsansätze, die versuchen, die aktuellen Probleme zu umgehen, sind bereits vorhanden, stellen aber keine endgültigen Lösungen dar. Weiterhin ist wichtig zu erwähnen, dass solche Entwicklungen in Bezug auf die Behandlung von Cookies auch in anderen Browsern wie zum Beispiel Firefox zu sehen sind. Und auch bei Safari steht das nächste ITP-Update mit der Version 2.2 in den Startlöchern, wodurch sich die Ablaufzeit von Cookies unter Umständen auf 24 Stunden verkürzt. Demnach wird dieses Thema in der Zukunft voraussichtlich immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Google News

  • Keine Mehrfachnennungen von Webseiten in den Google-SERPs: Dem Google Watch Blog zu Folge, zielt Google darauf ab, mit dem Thema der Site Diversity, zukünftig mehr Vielfalt in die Google-Suchergebnisse zu bringen. Das bedeutet, dass eine Website also nur höchstens zweimal auf einer Ergebnisseite angezeigt wird. Der Hintergrund ist das Ziel, dass auch anderen Websites die Möglichkeit gegeben werden soll, für die jeweiligen Hinhalte zu ranken und so mehr Diversität in die Suchergebnisse zu bringen. Dies betrifft auch die Subdomains einer Website. Diese Änderungen sind ab sofort in den Rankingprozessen implementiert.
  • Auswirkungen des Google Core-Updates: Wie wir auch in unserem letzten Wochenrückblick schon berichtet haben, wurde im Juni das neueste Google Core-Update durchgeführt, welches schon jetzt große Wirkung auf Traffic-Zahlen mancher Websites hatte. Wie SEO-Südwest berichtet, hat beispielsweise die Website der Daily Mail ungefähr 50 Prozent ihres Traffics eingebüßt. Dies hat der SEO Director der Daily Mail selbst bestätigt. Zusätzlich hat Daily Mail circa 90 Prozent an Traffic in Google Discover verloren. Hier wird deutlich wie bedeutend Core-Updates für die eigene Website ausfallen können.
  • Änderung des Standard-Zeitraums des Discover-Reports der GSC: Auf Twitter hat Google Webmasters nun bekannt gegeben, dass der Standard-Zeitraum des Discover-Report der Google Search Console  auf 90 Tage hochgesetzt wurde. Der Discover-Report ist ein Leistungsbericht für das ehemalige Google Feed, Google Discover. Der standardmäßig gezeigte Zeitraum der Daten betrug hier bis vor Kurzem noch 28 Tage. Die Möglichkeit, einen angepassten Zeitraum manuell einzustellen, bleibt bestehen.
Twitter-Meldung zum Performance-Report für Google Discover.
Twitter-Meldung zum Performance-Report für Google Discover. © Screenshot seo-trainee.de
  • Google Search Console API – Fehlende Daten zu der Anzahl von URLs aus XML-Sitemap: Auf Twitter erklärte John Mueller, dass die Funktion der GSC API Daten dazu zu zeigen, wie viele URLs der eingereichten XML-Sitemap von Google indexiert werden, aus der Nutzeroberfläche der GSC entfernt wurde. Somit wird sie auch nicht mehr in der API angezeigt. Mueller argumentierte auch, dass die Kommunikation der Änderung gegenüber den Nutzern verpasst wurde und entschuldigte sich für die fehlende Informationsweitergabe.

Vermischtes

  • Amazon stellt KI-gesteuertes Feature „Style Snap“ vor: Wie auf der Website von t3n berichtet wird, präsentierte Amazon auf der RE-Mars Konferenz in Las Vegas zum ersten Mal sein neues Feature, welches Kleidung anhand eines Bildes finden soll. Hierbei lädt der Nutzer ein Bild hoch, auf dem die gewünschte Kleidung zu sehen ist und bekommt daraufhin die passenden Artikel angezeigt. Hierzu wird eine künstliche Intelligenz verwendet, die mit Hilfe von Deep Learning auch komplexe Bilder sowie Materialien und Kleidungsmuster erkennen soll. Diese Funktion kann sowohl mit eigenen Bildern als auch mit Social-Media-Inhalten durchgeführt werden.
  • Veränderungen des Browsers 2019/2020 und die Konsequenzen für SEO: Wie auch schon in unserem Top-Thema erwähnt, präsentierte Tom Anthony auf der SearchLove Konferenz 2019 in Boston einen Vortrag zum Thema „Veränderungen im Browser“ und welche Konsequenz diese mit sich bringen. Dabei ging er zum Beispiel auf HTTP vs. HTTPS ein, auf das Thema Adblocker, das in unserem Topthema besprochene ITP 2.1 sowie AMP ein. Wenn Ihr Euch seine Slideshow ansehen möchtet, schaut doch einfach mal auf Twitter vorbei. Dort findet Ihr den Link zu seinen Konferenzmaterialien.
  • Verbot von WhatsApp Newslettern: Ab Dezember 2019 wird die Versendung von Newslettern via WhatsApp nicht mehr erlaubt sein. Dies gab das Unternehmen selbst bekannt. Newsletter-Versender, die die Richtlinien nicht beachten und auch nach dem 07. Dezember 2019 Newsletter über die Plattform verschicken, müssen mit einer Sperrung ihres Accounts sowie rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um die Interaktion mit Kunden dennoch aufrecht zu erhalten, empfiehlt WhatsApp die Business-Version der App zu nutzen.
  • G20-Gipfel: Diskussion einer Digitalsteuer für Großkonzerne: Auf dem G20-Gipfel wurde, wie die Website Onlinemarketing.de berichtet, diskutiert, ob eine globale Mindeststeuer für Großunternehmen, wie beispielsweise Google, Facebook oder auch Amazon, die in der Tech-Industrie tätig sind, eingeführt werden sollte. Denn bis zum jetzigen Zeitpunkt zahlen solche Unternehmen nur Steuern in dem Land, in dem sich auch ihre verantwortlichen Niederlassungen befinden. Länder werden von den Unternehmen oft so gewählt, dass Steuern gespart werden. Um solch eine Ungleichheit zu beseitigen, soll eine globale Mindeststeuer eingeführt werden, die sich nicht auf den Standort des Unternehmens bezieht, sondern darauf, in welchen Ländern die meisten Nutzer vorhanden sind. Hierzu wurde bereits eine Einigung getroffen, konkretere Maßnahmen wurden jedoch noch nicht vereinbart.

Unsere Tipps der Woche

  • Whitepaper zum Thema Search Marketing für Konzerne und Großunternehmen: Die Website eology.de veröffentlichte vor Kurzem ein neues Whitepaper, in dem sie speziell auf die Herausforderungen und Vorteile des Search Marketings für Konzerne und Großunternehmen eingeht. Des Weiteren liefert das Whitepaper hilfreiche Tipps, wie auch Konzerne ein erfolgreiches Search Marketing durchführen können.
  • Google Arts & Culture – Das Anne-Frank-Haus in Bildern: Anlässlich des 90. Geburtstages von Anne Frank hat sich Google Arts & Culture mit dem Anne-Frank-Haus zusammengetan, um zu zeigen wie sie ihr Leben in Amsterdam verbrachte, bevor sie ein verstecktes Leben führen musste. Auf Google Arts & Culture ist es nun möglich, sich eine Online-Ausstellung und Indoor Street-View-Bilder von Anne Franks zu Hause anzusehen. Zusätzlich werden hier auch interessante Dokumente und das einzig vorhandene Video von Anne Frank präsentiert.
Bild der Anne Frank-Familie aus der Bilderreihe von Google Arts & Culture.
Ein Auschnitt aus der Bildergalerie auf Google Arts & Culture. © Screenshot seo-trainee.de

Ein schönes Wochenende wünschen Euch

Michelle und die SEO-Trainees

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