Diese Woche hat es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer Opt-in-Pflicht für Cookies gegeben. Erfahrt in unserem Top-Thema alles zu diesem Urteil und was es für Webmaster bedeutet. Freut Euch zudem wie immer auf unsere Google- und Online-Marketing-News.
Nutzer müssen Cookie-Nutzung aktiv zustimmen
Dies hat nun ein EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2019 ergeben. Demnach müssen Nutzer einer Website aktiv einer Datenspeicherung durch Cookies zustimmen. Dieser Prozess wird auch als Opt-in-Pflicht für Cookies bezeichnet.
Was beinhaltet das deutsche Telemediengesetz?
Das aktuelle Telemediengesetz in Deutschland besagt in Kurzform, dass Cookies für Werbezwecke ausgewertet werden können. Für die Datensammlung als solche muss nicht eine extra Zustimmung des Nutzers eingeholt werden. Das Gesetz besagt weiter, dass der Nutzer über die Datenspeicherung von Cookies in Kenntnis gesetzt werden muss.
Was ändert sich nun mit welchen Gründen auf europäischer Ebene?
Bereits seit 2017 stritten der EuGH und der Bundesgerichtshof über die Frage, ob Cookies mit voreingestellter Zustimmung eines Nutzers zulässig seien. Inhalt des Streits war die Klage eines Nutzers gegen die Website Planet49. Die Website hatte Online-Gewinnspiele angeboten, in welchen personenbezogene Daten verarbeitet wurden. Die Weiterverarbeitung durch den Einsatz des Webanalysedienstes Remintrex, welches das Surfverhalten von Nutzer speichert und auswertet, ist automatisiert voreingestellt gewesen. So heißt es im Urteil:
„Mit seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird. Es macht insoweit keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.“
Wie lautet der aktuelle Status Quo zum EuGH-Urteil vom 1. Oktober für Euch als Webmaster?
Aktuell ist noch abzuwarten, was das Urteil nun endgültig bedeutet. So äußerte sich Thomas Duhr, Vizepräsident des Bundesverbands der Digitalwirtschaft (BVDW), in einem heise-Artikel wie folgt:
„Aus dem Urteil kann nun aber nicht geschlossen werden, dass jedweder Zugriff einwilligungsbedürftig ist. […] Für deutsche Unternehmen gelten daher weiterhin die Maßstäbe des derzeit geltenden Rechts, also des Telemediengesetzes und der DSGVO.“
Ebenfalls bei heise äußerte sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kleber, am 2. Oktober zu dem EuGH-Urteil:
„Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber dies bei der anstehenden Novellierung des Telemediengesetzes berücksichtigt. […] Diese können nach dem heutigen Urteil grundsätzlich nicht mehr als rechtskonforme Grundlage für das Setzen von Cookies herangezogen werden.“
Wann genau diese „anstehende Novellierung des Telemediengesetzes“ stattfindet, wurde von Kleber nicht konkret ausgeführt.
Welche Auswirkungen könnte eine Anpassung des Telemediengesetzes gemäß des EuGH-Urteils haben?
Wie bereits eingangs beschrieben wären Cookies nur noch nach einer aktiven Zustimmung eines Nutzers zulässig.
Es bedeute konkret, dass weder ein Banner, welches über die Nutzung von Cookies informiert, noch eine Checkbox, die bereits eine Einwilligung von Cookie-Verwendung vorangekreuzt darstellt, erlaubt wären. Cookies wären nur dann zulässig, wenn der Nutzer aktiv seine Zustimmung gegeben hat (Opt-in). Darüber hinaus müsse der Nutzer transparent über Cookies aufgeklärt werden. So heißt es wörtlich im EuGh-Urteil:
„Der Gerichtshof stellt ferner klar, dass der Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer hinsichtlich der Cookies u.a. Angaben zur Funktionsdauer und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter machen muss.“
Generell wären viele Online-Marketing-Ansätze wie beispielsweise Programmatic Advertising oder auch Remarketing ohne die Daten von Cookies nicht umsetzbar. Darüber hinaus ist es fraglich, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Web-Analyse durch Tools wie beispielsweise Google Analytics haben könnten.
Allerdings betrifft das Cookie-Urteil Händler nur ganz am Rande. Wie wortfilter.de berichtet, sehen Richter nämlich eine Ausnahme: in Bereichen, wo Cookies technisch zwingend notwendig sind. Nämlich in Warenkörben oder Log-In-Prozessen.
Google News
Google Webmaster stellt monatliche Google Search News auf YouTube zur Verfügung. John Mueller gibt in diesem Format den „Nachrichtensprecher“. Die erste Folge wurde auf dem YouTube-Kanal von Google Webmaster Ende letzter Woche hochgeladen. Abonniert den Kanal, um künftig keine Folge zu verpassen.
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Diskussionen um Überschriften: In dem Webmaster-Hangout bestätigte John Mueller, dass es keine Rolle aus Sicht von Nutzer und Suchmaschinen spiele, ob speziell eine H1-Überschrift einmal oder mehrmals auf einer Seite verwendet würde. Aus Google-Sicht hat dieses Thema keine allzu große Relevanz. Mueller relativierte seine Aussage aber im gleichen Atemzug, als er auf die Nutzersicht einging. Überschriften helfen Nutzern, sich auf Seiten zu orientieren. So empfindet offenbar auch Googles Webmaster Trends Analyst Martin Splitt. Er retweetete am 30. September eine Studie des Fronted Developers Manuel Matuzović. Eine Aussage der Studie ist, dass Nutzer sich zu 68,8 % an Überschriften orientieren, um sich auf Websites zurechtzufinden.
Headings are an important method to structure your web content! https://t.co/IaKEYeRoFg
— Martin Splitt @ ??? (@g33konaut) 30. September 2019
Eingebettete Bilder und Hotlinks zählen nicht als Links: Auf seinem Twitter-Kanal stellte John Mueller klar, dass eingebettete Bilder und Hotlinks, die Eure URL als Bildquelle nutzen, nicht dazu führen, dass Google die entsprechenden Bilder als Link zu Eurer Website betrachtet. Betten andere Webmaster auf Eurem Server liegende Bilder bei sich ein, braucht Ihr dem Bericht von Search Engine Roundtable zufolge also nicht tätig werden und die Links per Disavow Tool für ungültig erklären.
Just to be really clear, there’s no need to disavow if a site embeds images from your site. We don’t see those as links to a site. (Sometimes people embed images AND link to your site, in that case, links are links, do whether or not you disavow … it depends)
— ? John ? (@JohnMu) 26. September 2019
Das Core Update im September zeigt erste Auswirkungen: Nachdem das aktuellste Core Update von Google am 24.09.2019 offiziell veröffentlicht wurde, waren bereits zwei Tage darauf erste Auswirkungen spürbar. Wieder einmal scheinen besonders Websites aus den Bereichen Medizin und Gesundheit, aber auch aus dem Finanzwesen betroffen zu sein. Während einige Seiten Verluste verzeichnen, erholen sich ebenfalls einige vom Einfluss des Juni-Updates. Barry Schwartz hat in einer kurzen Umfrage bei seinen Followern nachgehorcht, wie sich das Update bisher auf den Traffic ausgewirkt habe. Insgesamt scheinen demnach bei einem Großteil der Website-Betreiber noch keine Auswirkungen sichtbar zu sein. Insgesamt kann man aber aktuell noch nicht viel zu den Gesamtauswirkungen sagen, da das Update immer noch ausgerollt wird. Weitere Details zum Core Update findet Ihr bei den Kollegen von SEO Südwest. Einen interessanten Artikel zum generellen Umgang mit Core Updates, insbesondere bei medizinischen Inhalten, könnt Ihr auf dem Blog von Glenn Gabe nachlesen.
Anyone seeing and significant changes in rankings or traffic after the Google Sept. 2019 core update release from yesterday?
— Barry Schwartz (@rustybrick) 25. September 2019
Vermischtes
Dark Mode jetzt auch für Instagram, Pinterest und WhatsApp: Immer mehr Apps bieten den Dark Mode an. Dieser ist nicht nur für den Akku vorteilhaft, sondern auch schonend für die Augen. Die beliebten Apps Instagram und Pinterest bieten nun ebenfalls den dunklen Modus an. Auf onlinemarketing.de findet Ihr eine Anleitung, wie mit der App in den dunklen Modus gewechselt werden kann. Sogar WhatsApp möchte noch dieses Jahr das Feature zur Verfügung stellen. Wann genau, steht jedoch noch nicht fest.
Selbstlöschende Nachrichten bei WhatsApp: Unsere guten Freunde von t3n berichteten von der neuesten Beta-Version des WhatsApp-Clients: Dort sind erste Anzeichen für das voraussichtlich kommende Feature der selbstlöschenden Nachrichten gefunden worden. Es soll die Möglichkeit bestehen, Nachrichten mit einem automatischen Ablaufdatum versenden zu können. Dabei soll eine Ablaufzeit von fünf Sekunden oder einer Stunde einstellbar sein. Dieses Feature befindet sich aktuell in einem frühen Stadium und lässt vermuten, dass es zunächst in Gruppenchats getestet werden wird.
Das Ende der Facebook Likes steht bevor! Zunächst nur temporär und in Australien, aber laut Search Engine Journal plante der Tech-Gigant bereits seit einiger Zeit das Ausblenden der Likes, was Neid und Hass auf den sozialen Medien in Vergessenheit geraten lassen soll.
“We are running a limited test where like, reaction, and video view counts are made private across Facebook. We will gather feedback to understand whether this change will improve people’s experiences.”
wird ein Facebook-Mitarbeiter zitiert. Um dies zu erreichen, werden die Statistiken der jeweiligen Posts nur für Seitenbetreiber und nicht mehr für die Öffentlichkeit zu sehen sein. Grund hierfür ist, dass die Nutzer wieder mehr Beiträge teilen sollen, ohne mit ihren Freunden eine Art Wettbewerb um die meisten Likes zu führen. Denn der negative Effekt von Social-Media-Gefällt-Mir-Angaben auf die psychische Gesundheit wurde in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Studien belegt.
MarketingLand.com berichtet über drei neue Features im LinkedIn Kampagnen Manager:
Das wohl wichtigste Feature ist der LinkedIn Audience Forecast im Kampagnen Manager. Dieser gibt nun bei der Auswahl der Zielgruppe ihre jeweiligen Insights an. Dazu zählen die prozentualen Anteile von Jahren an Berufserfahrung, der aktuellen Position oder der Größe der Unternehmen. Eine Vorschau hierzu seht Ihr im nachfolgenden GIF:
Targeting-Optionen im Ad Manager erlauben nun auch Befehle der Booleschen Logik. Um größere Zielgruppen ansprechen zu können, können nun Terme wie UND, ODER bzw. NICHT für die Abgrenzung verwendet werden. Als praktisches Beispiel gab LinkedIns Director of Product Management Abishek Shirvastava folgendes Beispiel an:
“For example, let’s say you wanted to target people using Director seniority and the Finance job function. Previously, within a campaign you could only do so by targeting Directors in Finance roles. Now, with Boolean targeting, you can use a single campaign to reach people who are Directors at any job function, as well as people in Finance roles of any seniority.”
Außerdem wurde das Demographic Reporting verbessert. Es gibt nun an, welche Zielgruppen sich Video Ads angesehen, Sponsored InMail Messages gelesen oder Lead-Formulare ausgefüllt haben. So kann noch besser nachvollzogen werden, wer durch die einzelnen Kampagnen erreicht wurde und welchen Wert sie für den jeweiligen Werbetreibenden besitzen. Dank dieser Features wird es nun noch detailliertere Targeting-Möglichkeiten für LinkedIns Ads geben, was das Netzwerk noch bedeutsamer für die Kommunikation mit potenziellen Kunden werden lässt.
Tipps der Woche
Noch mehr Lesestoff gefällig?
Diese Woche möchten wir euch das neue Whitepaper von eology ans Herz legen: Auf 48 Seiten wird das Thema „Paid Advertising“ von der Planung bis zum Reporting auf Herz und Nieren erläutert. Und das Beste daran? Ihr könnt es euch kostenlos auf eology.de herunterladen!
Pokemon Go x Süße Tiere
Wer auf seinem mobilen Endgerät bei Google nach bestimmten Tierarten sucht, kann sich diese dank Augmented Reality direkt auf seinem Handy in 3D anzeigen lassen. Wir freuen uns jetzt über unseren digitalen Bürohund. Über welches Tier würdet ihr euch am Arbeitsplatz am meisten freuen?
Google #AR, erste Spielplätze bei Haustieren https://t.co/HU8VRBOk28 #search #augmentedreality pic.twitter.com/yyfXmlXL09
— Patrick Klingberg (@pktweets) 4. Oktober 2019
Ein famoses Wochenende wünschen Euch
Philip und die SEO-Trainees
2 Antworten
Hallo st-team, Danke für den Hinweis mit den Zwangs-Cookies und der daraus folgenden leichten Abmilderung. Gibt es denn nun schon eine Plugin Lösung für WordPress, die dem Urteil begegnet? Borlabs ist es ja wohl nicht. Und was ist mit Typo3? Verrückt ist, die SZ berichtete, dass der EUGH gegen seine eigenen Forderungen verstößt: https://bit.ly/2VhP0Aa
Hallo Karina,
vielen Dank für dein Kommentar. Aktuell kennen wir noch keine Plugin-Lösung. Momentan gilt es zunächst auch einmal abzuwarten, wie das EuGH-Urteil in Deutschland ausgelegt wird. Sobald es wirklich wasserfeste Entscheidungen gibt, werden wir selbstverständlich darüber berichten. Dies gilt genauso für etwaige WordPress-Lösungen.
Noch einmal zur Verdeutlichung: Die Debatte gilt nicht darum, dass Cookies zwangsweise gesetzt werden müssten. Vielmehr wird über eine verpflichtende Bestätigung seitens Nutzers diskutiert. Erst wenn diese Bestätigung gegeben würde, würden Cookies aktiv werden. Solltest du noch irgendwelche Fragen haben, komme gerne auf uns zu.
Beste Grüße
Janek