Vor dem verdienten Wochenende versorgen wir euch noch wie immer mit unserem Wochenrückblick. Heute dabei: Was ändert sich im Widerrufsrecht, was gibt es bei der Umstellung auf HTTPS zu beachten, und: Jede Menge Vermischtes! Auch für die Fußballmuffel unter euch haben wir heute etwas dabei 😉 .
Worauf ist bei der Umstellung auf HTTPS zu achten?
Im Rahmen der SEO-Frage erklärt Max Bloch auf seo-book.de, was es bei der Implementierung des HTTPS-Protokolls auf einer Website zu beachten gilt. HTTPS steht für HyperText Transfer Protocol Secure, das bedeutet auf deutsch sicheres Hypertext Übertragungsprotokoll und dient dem verschlüsselten Informationsaustausch zwischen Webserver und Browser und somit dem Schutz übermittelter Nutzerdaten.
Zur Umstellung auf HTTPS benötigt man ein SSL-Zertifikat, das käuflich erworben werden muss. Das Zertifikat besteht aus einem digitalen Datenpaket und identifiziert den Seitenbetreiber eindeutig. Es gibt verschiedene Preismodelle, die ab ca. 100 € pro Jahr beginnen. Stellt man seine Seite ohne gültiges Zertifikat auf HTTPS um, bekommt der Nutzer eine Warnung im Browser angezeigt:
Die Ausgabe einer solchen Warnung bewirkt natürlich das genaue Gegenteil von dem, was gewünscht ist: Dem Benutzer zu signalisieren, dass er auf eurer Seite sicher surft. Deswegen achtet unbedingt auf ein gültiges Zertifikat. Möchtet ihr eure Seite nachträglich auf HTTPS umstellen, müssen alle Seiten auf diese Version mittels einer 301-Weiterleitung umgeleitet werden. Sonst droht Duplicate Content.
Max rät weiter dazu, HTTP-Seiten nicht in der robots.txt auszuschließen. Sollte der Googlebot doch einmal auf einer solchen Seite landen, ist das zwar suboptimal, aber besser als eine Fehlermeldung der Suchmaschine in der Meta Description.
Vorteil HTTPS: | Nachteil HTTPS: |
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Erhöhte Sicherheit für die Besucher: Übermittelte Daten können nicht mehr so leicht abgefangen werden | Einbußen in der Performance durch fehlendes Caching (ggfs. erhöhte Ladezeit) |
Es ist bekannt, dass die Performance einer Website ein Rankingfaktor ist. Vermutet wird jedoch auch, dass Google verschlüsselte Seiten „mag“. Also was tun? Es bietet sich eine Art Hybrid-Lösung an: Man könnte z.B. nur die Seiten verschlüsseln, auf denen Transaktionen getätigt oder Login-Daten übermittelt werden. Das sollte individuell entschieden werden.
Neues Widerrufsrecht im E-Commerce
Am 13.06.2014 sind die neuen Änderungen im Widerrufsrecht für E-Commerce in Kraft getreten. Bei dem neuen Gesetz handelt es sich um eine EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz (Nr. 2011/83/EU). Dieses gilt sowohl für Online- als auch für Telefon- und Katalogbestellungen.
Die wohl wichtigste Modifikation: Shopbetreiber können nun selbst entscheiden, ob sie selbst oder ihre Kunden die Rücksendekosten im Fall eines Widerrufs tragen müssen. Des Weiteren muss der Käufer seinen Widerruf ab sofort rechtfertigen und erklären, warum der Artikel zurückgesendet wird.
Weitere Neuerungen:
- Wegfall der 40-Euro-Klausel: Bis dato mussten Kunden von Online Shops die Rücksendekosten selbst tragen, so lange der Warenwert unter 40 € lag. Diese Regelung gilt nun nicht mehr.
- Die weit verbreitete Widerrufsfristvon 14 Tagen ist nun Pflicht und verlängert sich um 12 Monate, sollte der Online-Händler nicht oder nicht korrekt darüber informieren. Ausnahmen wird es auch weiterhin geben, wie z.B. bei verderblicher Ware.
- Voreingestellte Zusatzleistungen sind nicht mehr erlaubt. Bei Optionen, die der Kunde nicht selbst durch das Setzen eines Häkchens ausgewählt hat, ist er auch nicht verpflichtet, diese zu bezahlen.
- Extrakosten bei der Wahl bestimmter Zahlungsmittel sind nur zulässig, wenn diese beim Shopbetreiber auch wirklich anfallen.
- Vor dem Abschluss einer verbindlichen Bestellung muss der Unternehmer unübersehbar auf den Endpreis hinweisen. Der Verbraucher muss dann (meist durch einen Klick) bestätigen, dass er diese Information auch wirklich wahrgenommen hat.
Bezüglich der Rücksendekosten zeigen sich Kunden laut einer nicht repräsentativen Umfrage von mydealz, auf die Internetworld sich bezieht, erwartungsgemäß wenig zahlungsbereit:
Pünktlich zum Start machten auch sofort die ersten Abmahnungen die Runde. Händler, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten Unterlassungserklärungen nicht ohne genaue Betrachtung unterschreiben und sich rechtlich informieren.
Online Marketing News Worldwide
Auch bei Yandex jetzt „Not Provided“ Keyword-Daten
Mit dem Hintergrund, die Suche aus Datenschutzsicht für den Nutzer sicherer zu machen und zu verschlüsseln, war Google die erste Suchmaschine gewesen, welche die „Keywords Not Provided“-Daten einführte. Yandex zieht nun nach und verschlüsselt ebenfalls 100 % der Suchanfragen.
Bei Yandex ist das erklärte Ziel, seine Nutzer davor zu schützen vor, dass Marketer die Daten auslesen und nutzen können. Trotz hundertprozentiger Verschlüsselung können Webmaster aber ihre eigenen Keyword-Daten über die hauseigenen Yandex Tools – Yandex.Metrik und Yandex.Webmaster – einsehen.
Vermischtes
- Sicherheitslücke in SVG-Bildern: Florian Stelzner von den Wingmen schreibt, dass man Bilder in SVG Images (Scalable Vector Graphic) einbetten kann – inklusive externer Links und Cookie Dropping! Interessant ist, dass kein Browser in der Lage war, diesen Sicherheitsfehler zu blockieren.
- Ich kann nicht malen! DOCH!! Für alle die, die es immer noch nicht glauben wollen, gibt Ines Schaffranek auf pheminific.de eine Bilderanleitung zum Zeichnen von Sketchnotes. Ich kann es nur empfehlen!
- Im Netz möchte jeder gerne Backlinks haben. Wirklich jeder? Nein, denn tatsächlich gibt es viele Seitenbetreiber, die direkte Links zu ihrer Website sogar verbieten. Grund dafür ist wohl die Angst, dafür haftbar gemacht zu werden. Mehr Infos bekommt ihr im Artikel der Online Marketing Rockstars.
- Google Pagespeed: Wie schnell ist eigentlich schnell? Michael Janssen hat einen Selbsttest zur Antwortzeit des Servers gestartet und teilt die Ergebnisse seiner Analyse mit uns. Laut seinem Test reicht eine Antwortzeit von 300 ms aus.
- Wikipedia ändert seine Nutzungsbedingungen: Das Editieren von Inhalten gegen Bezahlung ist offiziell verboten und kann eventuell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. SEO-united.de fasst die Änderungen zusammen und gibt Tipps zum Umgang mit den Neuheiten.
- Gefunden auf kress.de: Axel Springer Digital Ventures beteiligt sich an dem französischen Suchmaschinenanbieter Qwant. Die Tochter des Medienkonzerns Axel Springer möchte so „am Suchmaschinenmarkt teilhaben und lernen“.
Veranstaltungen
Die Web Arts AG bietet 1-Tages-Seminare zum Thema „Conversion Optimierung„ an. Die Referenten André Morys und Torsten Hubert geben in ihrem Conversion Training u.a. praxisorientierte Tipps zur Erstellung von Testkonzepten und zu der Umsetzung von konsumpsychologischen Strategien. Die Kurse sind für Online Marketer geeignet, die bereits Erfahrungen in der Conversion Optimierung haben. Aktuell sind noch Plätze für den 23.07.2014 in München frei. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 begrenzt, also sollte man sich schnell entscheiden!
Jetzt verabschieden wir uns in ein spannendes WM-Wochenende und wünschen euch viel Spaß beim Feiern!
PS.: Wer kein Fan ist und sich vor der Flut an Fußball-Meldungen retten möchte, für den gibt es auf geek.com eine Anleitung, wie die Weltmeisterschaft zumindest online umgangen werden kann ;).
Sabine und die SEO Trainees
6 Antworten
Sehr hilfreich der Artikel! Nun versucht man sein eigenes Glück zu lenken und alles richtig zu machen 🙂
Sehr interresanter Artikel
Hallo Baju,
auch dir vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag.
Viele Grüße,
Sabine
Ich muss zustimmen, eine sehr interessante Mitteilung. Mir gefällt ja am besten der Sketch-Link 😉
Wieder mal vielen Dank für die schöne und übersichtliche Zusammenstellung.
Gruß,
Jens
Hallo Jens,
danke für dein Lob 😉